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Teilnahmebedingungen Stadtlauf Höchstädt 2025

 Teilnahmebedingungen Stadtlauf Höchstädt 2025
1. Teilnahmeberechtigung

  • Teilnehmen können alle Personen, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben und die jeweilige Startgebühr bezahlen.
  • Kinder dürfen nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.


2. Gesundheitszustand

  • Mit der Anmeldung bestätigt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer, dass sie/er gesundheitlich in der Lage ist, die gewählte Strecke zu absolvieren.
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken, Verletzungen oder sonstige Schäden, die durch die Teilnahme entstehen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind.


3. Haftung

  • Für verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  • Es gilt der Haftungsausschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.


4. Foto- & Videoaufnahmen

  • Während der Veranstaltung werden Fotos und Videos erstellt. Diese können für Zwecke der Dokumentation, Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website, Social Media, Presse) des Veranstalters verwendet werden.
  • Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer damit einverstanden, dass diese Aufnahmen ohne Vergütungsanspruch genutzt werden dürfen.


5. Ablauf & Organisation

  • Die Startnummernausgabe erfolgt am 14. September 2025 von 11:00 bis 13:30 Uhr an der Bühne am Marktplatz Höchstädt.
  • Die Startgebühr ist bei Abholung der Startnummer zu bezahlen. Pro Start wird 1 € an ein Projekt der Stadt Höchstädt gespendet.
  • Der Veranstalter behält sich organisatorische Änderungen (z. B. Startzeiten, Streckenführung) aus wichtigen Gründen vor.


6. Fairness & Sicherheit

  • Alle Teilnehmer verpflichten sich, Rücksicht auf andere Läuferinnen und Läufer zu nehmen.
  • Das Mitführen von Fahrrädern, Rollern oder ähnlichen Hilfsmitteln auf der Strecke ist nicht gestattet (ausgenommen Kinderwagen bei den Kinderläufen, sofern vorher angemeldet).


 
 
 
 
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